Versteigerungen

Kategorie · Immobilien

Immobilien & Liegenschaften aus Zwangsversteigerungen in der Schweiz

Alle öffentlich publizierten Liegenschaftssteigerungen der Schweizer Betreibungs- und Konkursämter – von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern bis zu Renditeobjekten, Bauland und Gewerbeliegenschaften.

142öffentliche Objekte
22Kantone mit Angeboten
142Steigerungen vor Ort
0Online-Auktionen
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Aktuelle Ausschreibungen: Immobilien (142)

ImmobilienEinfamilienhausVersteigerung vor Ortⓘ Wichtige Information: Keine Besichtigung möglich

Einfamilienhaus in Lauwil

Lauwil · Kanton Basel-Landschaft (BL) Steigerung: 17. November 2026, 14:30 Uhr Amt: Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen

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Kantone mit aktuellen Angeboten (Immobilien)

Grundstücke und Liegenschaften ersteigern: Was Sie wissen müssen

Bei einer betreibungs- oder konkursamtlichen Grundstücksteigerung nach SchKG und VZG werden Liegenschaften öffentlich versteigert. Die Publikation erfolgt mindestens einen Monat vor dem Termin im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und im kantonalen Amtsblatt (Art. 138 SchKG). Mindestens zehn Tage vor der Steigerung liegen die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis beim zuständigen Amt zur Einsicht auf (Art. 134 SchKG).

Auf Versteigerungen Schweiz sehen Sie zu jeder Liegenschaft den publizierten amtlichen Schätzwert, den Steigerungstermin, einen allfälligen Besichtigungstermin sowie automatisch erkannte wichtige Informationen (z.B. Wohnrecht, Nutzniessung, Mietverträge, Miteigentumsanteile oder Baurecht). Vertiefende Praxistipps finden Sie in unserer Checkliste Liegenschaft ersteigern, zum Lesen des Lastenverzeichnisses und zur Finanzierung & Hypothek.

Häufige Fragen

Ist der amtliche Schätzwert bei Immobilien der Mindestpreis?

Nein. Der Schätzwert ist der durch Sachverständige ermittelte Verkehrswert-Richtwert. Ob ein Zuschlag unter dem Schätzwert möglich ist, hängt von den Geboten und vom Deckungsprinzip (Vorranggläubiger, 1. oder 2. Steigerung nach Art. 126 und 142a SchKG) ab.

Wie viel Anzahlung muss ich an der Grundstücksteigerung leisten?

Die Steigerungsbedingungen verlangen beim Zuschlag fast immer eine sofortige Sicherheitsleistung (oft 10 bis 20 Prozent des Schätzwerts oder einen festen Frankenbetrag) per Bankcheck einer Schweizer Bank, Vorabüberweisung oder unwiderruflichem Zahlungsversprechen.

Bleiben Mietverträge oder ein Wohnrecht nach der Steigerung bestehen?

Bestehende Miet- und Pachtverträge gehen grundsätzlich auf die erwerbende Person über (Art. 261 OR / Art. 50 VZG). Dienstbarkeiten wie Wohnrecht oder Nutzniessung bleiben bestehen, sofern sie im Lastenverzeichnis vorrangig eingetragen sind und nicht gelöscht werden.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und die publizierten Versteigerungen in der Schweiz und ersetzt keine Beratung durch eine Fachperson. Massgebend sind das Gesetz, die Steigerungsbedingungen und die Auskünfte des zuständigen Betreibungs- oder Konkursamts.