Versteigerungen

Kategorie · Fahrzeuge

Fahrzeuge, Autos & Motorräder aus amtlichen Versteigerungen

Aktuelle Personenwagen, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Wohnwagen und Boote aus Pfändungen und Konkursmassen – vor Ort beim Amt oder direkt in den amtlichen Online-Auktionen.

14öffentliche Objekte
4Kantone mit Angeboten
1Steigerungen vor Ort
13Online-Auktionen
+1neu im 48h-Vorsprung (★ Premium)
Fahrzeuge auf der interaktiven Schweizer Karte
Filtern Sie nach Kanton, Preisobergrenze, Objektart und Zeitraum.

Aktuelle Ausschreibungen: Fahrzeuge (14)

Kantone mit aktuellen Angeboten (Fahrzeuge)

Autos und Fahrzeuge ab Betreibungs- oder Konkursamt ersteigern

Schweizer Betreibungs- und Konkursämter verwerten regelmässig gepfändete Fahrzeuge sowie Firmenflotten aus Konkursverfahren. Immer mehr Ämter (u.a. in den Kantonen Bern, Thurgau, Zürich, Basel-Stadt und Tessin) nutzen dafür eigene Online-Auktionsplattformen mit Fotos, Startpreis und laufendem Gebot.

Beachten Sie bei Fahrzeugen besonders die Angaben zu Kilometerstand, 1. Inverkehrsetzung, vorhandenem Fahrzeugausweis und Schlüsseln sowie die Abhol- und Barzahlungsfristen. Da nach Art. 234 OR jede Gewährleistung ausgeschlossen ist, empfiehlt sich der Blick in unseren Ratgeber Fahrzeuge ersteigern und Online-Auktionen der Ämter.

Häufige Fragen

Wie biete ich bei einer Online-Auktion für ein Fahrzeug mit?

Sie registrieren sich direkt auf der verlinkten Online-Auktionsplattform des zuständigen Betreibungs- oder Konkursamts. Versteigerungen Schweiz führt Sie per Klick direkt zum Originallos beim Amt.

Gibt es auf ersteigerte Fahrzeuge eine Garantie oder MFK?

Nein. Der Verkauf erfolgt nach Art. 234 OR ohne jede Gewährleistung («wie besehen»). Prüfen Sie in der Beschreibung genau, ob Fahrzeugausweis, Schlüssel und Angaben zur letzten MFK vorhanden sind.

Wann muss ein ersteigertes Fahrzeug bezahlt und abgeholt werden?

Bei beweglichen Sachen ist der Zuschlagspreis in der Regel sofort oder innert weniger Tage vor oder bei der Abholung beim Amt zu bezahlen (Art. 129 SchKG). Die genauen Abholzeiten stehen im Auktionstext.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und die publizierten Versteigerungen in der Schweiz und ersetzt keine Beratung durch eine Fachperson. Massgebend sind das Gesetz, die Steigerungsbedingungen und die Auskünfte des zuständigen Betreibungs- oder Konkursamts.